28 Mai Zahnspange für Privatpatienten – Was wird noch bezahlt?
Wer privat krankenversichert ist, der bekommt alle möglichen Leistungen bezahlt, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen wird. Das ist eine Meinung, die sehr weit verbreitet ist, jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Nur weil ein Patient privat versichert ist, bekommt er nicht alles bezahlt, was er sich wünscht. Das gilt natürlich auch für Zahnspangen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist es bei den privaten Anbietern so, dass sich der Patient zu Beginn der Versicherung einen Tarif aussuchen kann, der am besten zu ihm passt. Oft wird die Entscheidung darüber, ob sich jemand im Grundtarif versichern lässt oder den Premiumtarif wählt, auch von der Höhe der monatlichen Beiträge bestimmt. Wer aus Kostengründen einen günstigen Tarif wählt muss damit rechnen, dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten für die Zahnspange übernehmen wird. Den Rest muss der Patient selbst tragen.
Versicherung im Premium- oder Volltarif
Bei Privatpatienten werden die Kosten für Beratung, Untersuchung und eventuell das Röntgenbild übernommen. Anders als bei den Kassenpatienten hängt die Übernahme der Behandlungskosten dann aber von gewählten Tarif ab. Patienten mit einem Volltarif oder einem Premiumtarif können damit rechnen, dass die Versicherung die Kosten übernehmen wird. Voraussetzung ist natürlich, dass die Behandlung medizinisch begründet ist.
Versicherung im einfachen Tarif
Anders sieht es aus bei Patienten, die in einem einfachen Tarif versichert sind. Zwar übernimmt die Versicherung in diesem Fall auch oft einen Teil der Kosten, allerdings erfolgt die Beteiligung in vielen Fällen nur zu einem bestimmten Prozentsatz, die Kosten werden also nur anteilig erstattet. Die Höhe des Anteils ist bei allen Versicherungen unterschiedlich. Für gewöhnlich ist es aber so, dass zwischen 60 und 85 Prozent der Kosten in den einfachen Tarifen übernommen werden. Teure Behandlungen wie unsichtbare Zahnspangen oder Keramikbrackets werden, entgegen der landläufigen Meinung, für gewöhnlich nicht von den privaten Versicherungen übernommen. Bei einigen Privatversicherern ist es auch durchaus möglich, dass lediglich der Kieferorthopäde sein Honorar erstattet bekommt, für alle Labor- und Materialkosten muss der Patient teilweise sogar selbst aufkommen.
Heil- und Kostenplan
Bevor eine Behandlung für Privatpatienten überhaupt erst beginnen kann, muss zunächst ein sogenannter Heil- und Kostenplan eingereicht werden. Es ist möglich, dass dieser Plan nicht sofort akzeptiert wird, und zunächst seitens der Versicherung weitere Informationen beim Arzt angefordert werden. Auch die Beauftragung eines Gutachters ist nicht unüblich bei Privatversicherungen. Dieser Gutachter wird die medizinische Notwendigkeit überprüfen.
Fazit:
Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist es sinnvoll, sich über den gewünschten Tarif Gedanken zu machen. Gerade wer kleine Kinder hat, sollte einen höheren Tarif wählen, um den überwiegenden Teil der Kosten für eine Zahnspange erstattet zu bekommen. Bei allen Fragen rund um das Thema Zahnspange steht Frau Lisa Jahr im Bereich Kehl, Offenbach und Straßburg zur Verfügung.
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