Zahnspange für Kassenpatienten – Was wird noch bezahlt?

Zahnspange für Kassenpatienten – Was wird noch bezahlt?

Die Nachricht hören Eltern nicht gerne: Das Kind braucht eine Zahnspange. Sofort kommt die Frage auf, was diese Behandlung wohl kosten wird. Auch die Frage, ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden oder selbst gezahlt werden müssen, steht schnell im Raum. Leider ist es nicht möglich, auf diese Fragen allgemein gültige Antworten zu geben. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle, beispielsweise das Alter der zu behandelnden Person und der Grad der Fehlstellung. Für gewöhnlich werden bei Kassenpatienten die Kosten für die Beratung und die Untersuchung übernommen, unter Umständen auch für ein Röntgenbild. Ob die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung ebenfalls übernommen werden, hängt vor allen Dingen vom Alter des Patienten ab, aber auch die kieferorthopädische Indikationsgruppe spielt eine Rolle bei der Entscheidung.

Zahnspange für Kinder und Jugendliche

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für gewöhnlich die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung für Patienten zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr. Doch leider reichen die Gelder nicht für jeden Antrag aus, sodass  dann trotzdem mit Kosten zu rechnen sind. Allerdings müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der Patient befindet sich im späten Wechselgebiss
  • die Feststellung einer entsprechenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe

Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen sind deshalb so wichtig, weil sie Aufschluss geben darüber, wie hoch der Schweregrad der Fehlstellung ist. Diese Gruppen reichen von 1 bis 5. Bei Patienten mit einer festgestellten Indikationsgruppe von 3 bis 5 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Wichtig ist hier zu wissen, dass die Kassen aber erst einmal nur 80 Prozent der Kosten übernehmen. Die Eltern müssen in diesem Fall zunächst einmal einen Eigenanteil von 20 Prozent zahlen. Dieser Anteil wird aber zurückgezahlt von den Kassen, sobald die Behandlung abgeschlossen ist. Sollten mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Zahnspange benötigen, übernehmen die gesetzlichen Kassen 90 Prozent der Kosten ab dem zweiten Kind. Eine kieferorthopädische Behandlung vor dem 10. Lebensjahr wird nur dann erstattet, wenn ein wirklich sehr schwerwiegender Befund vorliegt. Dieser muss eindeutig zeigen, dass eine Behandlung unbedingt erforderlich ist. Für eine solche Behandlung gilt eine Begrenzung der Behandlungszeit auf sechs Quartale, innerhalb dieser Zeit werden die Kosten bei diesen Spezialfällen übernommen.

Zahnspange für Erwachsene

Bei Patienten ab dem 18. Lebensjahr wird die kieferorthopädische Behandlung nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Allerdings gibt es hier auch eine Ausnahme: Das Vorliegen einer schweren Kieferanomalie, die sowohl eine kieferorthopädische als auch eine kieferchirurgische Behandlung erforderlich macht. Zu diesen Anomalien gehört neben der Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalte auch die Retrognathie. Bei dieser Anomalie ist der Unterkiefer stark verkürzt. Patienten über 18, die über eine Zusatzversicherung verfügen, können auf eine Übernahme der Kosten hoffen, oft zahlt eine solche Zusatzversicherung zumindest einige Teile der notwendigen Behandlung. Alle anderen Patienten über 18, auf die dies nicht zutrifft, müssen die Kosten für die Zahnspange selbst übernehmen.

Fazit:

Kassenpatienten haben die Möglichkeit, die Kosten für die Zahnspange von Kindern und Jugendlichen vollkommen erstattet zu bekommen. Zwar ist es erforderlich, für einen Teil der Kosten zunächst in Vorleistung zu gehen, diese Kosten werden jedoch nach dem erfolgreichen Abschluss der Behandlung zurückgezahlt. Wer als Erwachsener seine Zähne mit einer Zahnspange richten lassen möchte, bekommt nur in Ausnahmefällen die Kosten erstattet. Ein Kieferorthopäde kann feststellen, ob eine solche Behandlung notwendig ist oder nicht. Frau Lisa Jahr steht im Bereich Kehl, Offenburg und Straßburg als Experte zum Thema Zahnspange für Sie zur Verfügung.

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Bild: SoyFeliz2018 | pxhere / CC0

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